2023 Künstlersymposium – Jesenwang 1250

26. Juni bis 02. Juli 2023

Eingeladen werden Künstlerinnen und Künstler, die sich am öffentlichen Wettbewerb beteiligen und von der Jury ausgewählt werden. Die Wettbewerbsteilnehmer (geplant sind drei) werden nach Jesenwang eingeladen und fertigen vor Ort ihre Skulpturen / Objekte. Die Kunstwerke gehen in das Eigentum des Auslobers über und werden im öffentlichen Raum präsentiert. Es ist geplant, mit den teilnehmenden Künstlern an einem Tag ein Ferienprogramm mit Kindern anzubieten. Für die Gestaltung dieses Tages ist die Erstellung eines kurzen erlebnispädagogischen Konzeptes hilfreich.

Auslober:
K H V Kultur u. Heimatverein Jesenwang

Veranstalter:
K H V Kultur u. Heimatverein Jesenwang

Koordination und Durchführung:
Hubert Huber, Ringstr. 1, D-94081 Fürstenzell
Tel.: 08502/8250, Mail: info@huberthuber.de

Bewerbungsunterlagen:
(einzureichen bis 26.02.2023 bei Hubert Huber)
Angaben zum künstlerischen Werdegang, Abbildungen von Projekten, die der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind, auf max. 2 Seiten im Format DIN A4. Entwurf und kurze Beschreibung eines Kunstwerkes zum Thema sind erwünscht. Für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt keine Kostenerstattung. Die eingereichten Unterlagen können auf eigene Kosten (Porto beilegen) zurückgefordert werden oder verbleiben beim Auslober.

Teilnahmeberechtigung:
Professionelle Künstlerinnen und Künstler

Preisgericht:
Über die Auswahl der Symposiumsteilnehmer entscheidet eine Jury, die sich aus Fach- und Sachpreisrichtern zusammensetzt. Das Ergebnis wird den Bewerbern Ende März mitgeteilt. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Auslober hat das Recht, Reproduktionen der Entwürfe im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Juryentscheidung zu veröffentlichen.

Symposium:
Das Symposium findet vom 26.06. bis 02.07.2023 in Jesenwang statt. (Anreise 25.06., Abreise 03.07.2023). Die Teilnehmer erhalten je € 2500,– Künstlerhonorar und bis zu € 250,– Fahrtkostenerstattung. Die Unterbringung, Verpflegung und das benötigte Material werden vom Veranstalter übernommen. Werkzeuge sind von den Teilnehmern mitzubringen bzw. werden vom Auslober gestellt. Der Veranstalter hilft so weit wie möglich bei der Herstellung der Kunstwerke. Die Professionalität (Finanzamt) und der eigene Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung) sind vom Künstler nachzuweisen.