Helmut Tengg-Schlemmer, Böllerschützenmeister KHV (Handböller, Kanone, Standböller/Sirius), mit Frau Claudia.
Traditionsbild – Umzug/Fahnenträger: Schellmann Hans und Kanonier: Hildebrandt (Bergkirchen)
Wie in der Entstehungsbeschreibung des Kultur- und Heimatvereins (KHV) Jesenwang/ Pfaffenhofen erwähnt, bieten Brauchtum, Tradition, Kultur und Kunst ein fast unergründbares Panoptikum von mannigfaltiger Darstellung. Auch über die Entstehung der Böllerschützen gibt es unzählige Übermittlungen und sagenumwobene Rituale. Zweifelsohne aber können die Gebirgsschützen (königliche Landwehr) ihr Brauchtum nachweislich dokumentieren. Sie wurden basierend auf einen landesherrlichen Beschluss von Kurfürst Maximilian I. gegründet und können so auf eine fundierte Brauchtumsherkunft verweisen. Im Bayerischen Sportschützenbund e.V. sind die Böllerschützen heute ein fest verankerter Bestandteil. Allein in Bayern pflegen mehr als 620 Vereine mit mehr als 11.000 Böllerschützen diesen alten Brauch.
Unser erstes spirituelles Gedankengut zur Schaffung und Gründung des „Brauchtums Böllerschießen“ in Jesenwang entwickelte sich schon viele Jahre vor der Entstehung des KHVs. Dass es jetzt die Böllerschützen-Sparte gibt, ist wieder einmal auch unserem Freund, Mäzen und Förderer Hans Stangl zu verdanken. Es war ihm ein persönliches Anliegen, diese Initiative gezielt und beharrlich zu fördern und schließlich gemeinsam mit anderen Traditionen und Brauchtümern unter dem gemeinsamen Dach des KHVs zu vereinen.
Vorab entstand schon ein Netzwerk von Begeisterten, die dem seit Jahrhunderten ausgeübten Volksbrauch Böllerschießen, welcher weit ins Mittelalter zurückreicht, positiv gegenüberstand. Erst nach der Gründung des KHVs aber waren alle erforderlichen Rahmenbedingungen zur Gründung der Böllerschützen gegeben.
Zur Erwirkung aller Voraussetzungen wurden schon frühzeitig die behördlichen Auflagen mit dem entsprechenden Amt und fachspezifischen Schulungszentrum geklärt. Zudem wurden die ärztliche Bescheinigung der körperlichen und geistigen Eignung, die behördliche Unbedenklichkeit sowie die Fach- und Sachkunde-Kenntnisse aller Schützen nach dem Sprengstoffgesetz geprüft. Aufgrund dieser Grundlagen kann nun die Bedürfniserklärung beschrieben und vom Landratsamt die Erlaubnisbescheinigung nach § 27 Sprengstoffgesetzt ausgestellt werden.
Jeder Böllerschütze hat die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, auch zum Schutze für Mensch und Umwelt, erworben. Den Inhalt des Handbuchs muss jeder Böllerschütze kennen und anwenden und so nach den Vorschriften des Bayerischen Gewerbeaufsichtsamt verfahren. Er ist jetzt, nach Erhalt der Erlaubnisbescheinigung, basierend auf den „Sicherheitsregeln für Böllerschützen“ des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, berechtigt, seine Tätigkeit als Böllerschütze auszuüben. Es erfüllt uns mit Stolz, dass wir die Gründung, administrative Abwicklung, den Genehmigungsprozess und die Ausbildung unserer Böllerschützen so rasch umsetzen konnten. Wir sind überzeugt, dass sich unsere Sparte großer Beliebtheit erfreuen und als eines der Aushängeschilder des KHVs etablieren wird.